Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen auch die Teilnahme an einer Freizeitsveranstaltung und einer Veranstaltung am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die DJD-Camps zählen als Freizeitveranstaltung und somit hat das Kind einen Anspruch auf das Teilhabeangebot.
Wenn ihr Träger einer BuT-Bescheinigung seid/habt: Bitte informiert euch bei eurer zugehörigen Behörde vor Ort, ob es möglich ist, die Teilnahmekosten übernehmen zu lassen unter dem Punkt BuT und was ihr bei uns einzureichen habt bzw. was wir ausfüllen müssen. Bitte beachtet euren Freibetrag und klärt mit uns ab wie viel der Teilnehmerkosten übernommen wird und wieviel ihr evtl. selber beisteuern müsst.
Gerne könnt ihr eure BuT-Bescheinigung und den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe eurer Stadt bei uns per E-Mail einreichen. Wir füllen dann den Bestätigungspart des Antrages aus und schicken ihn unterschrieben an euch zurück, damit ihr es einreichen könnt. Bitte an freizeiten@hausdesislam.de schicken.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=167908.html